Kosten

In Wien gibt es eine großzügige Regelung für den Kindergartenbesuch: Alle Kinder bis zur Schulpflicht können den Kindergarten in Wien besuchen, ohne dass ihre Eltern einen Beitrag leisten müssen, sofern sie und mindestens eine obsorgeberechtigte Person (Elternteil oder eine mit der Obsorge betraute Person) ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. In städtischen Kindergärten wird jedoch eine monatliche Gebühr von 72,33 Euro für das Essen erhoben. Diese kann jedoch von der Kinder- und Jugendhilfe erlassen werden.

Wenn Sie nicht in Wien gemeldet sind, müssen Sie je nach Besuchsmodell unterschiedliche Gebühren für den städtischen Kindergarten bezahlen. Für die Halbtagsbetreuung fallen monatlich 168,50 Euro an, während die Teilzeitbetreuung 206,27 Euro pro Monat plus die oben genannte Essensgebühr kostet. Für die Ganztagsbetreuung werden 284,69 Euro pro Monat plus die Essensgebühr von 72,33 Euro berechnet.

Vorraussetzungen

In Wien gibt es für Eltern mit Kindern bis zur Schulpflicht eine tolle Möglichkeit, den Kindergarten kostenlos zu nutzen. Die Stadt Wien bietet nämlich allen Kindern bis zur Schulpflicht einen beitragsfreien Kindergartenplatz an. Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Voraussetzungen zu beachten.

Eine der zentralen Voraussetzungen für einen beitragsfreien Kindergartenplatz ist der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteils oder einer obsorgeberechtigten Person in Wien. Diese Bedingung gilt während der gesamten Zeit, in der das Kind den Kindergarten besucht. Dies soll sicherstellen, dass die kostenfreien Plätze nur für diejenigen Familien zur Verfügung stehen, die auch in Wien leben.

In Wien gibt es verschiedene Arten von Kindergärten, darunter städtische, private und konfessionelle Einrichtungen. Grundsätzlich sind jedoch alle Kindergärten, die von der Stadt Wien finanziert werden, beitragsfrei. Wenn Sie Ihr Kind also in einem städtischen Kindergarten anmelden, müssen Sie keine Gebühren zahlen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie momentan einer beruflichen Tätigkeit oder einer Ausbildung nachgehen, kann es vorkommen, dass Sie einen schriftlichen Nachweis benötigen, um Ihre Situation zu belegen. Hier sind einige Dokumente, die Sie eventuell vorlegen müssen:

Es ist wichtig, immer die genauen Anforderungen der jeweiligen Behörde oder Institution zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Dokumente vorlegen.